Praxis Jaster & Göricke
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Ärzte für Allgemeinmedizin

Verhaltensregeln bei Verdacht auf COVID-19 entsprechend Gesundheitsamt Haldensleben

Haben Sie Symptome?

Führen Sie bitte einen Antigen-Schnelltest/Selbsttest durch.

Ist Ihr Antigen-Schnelltest / Selbsttest positiv?

Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Kinder- oder Hausarzt, einer Fieberambulanz oder einem Testzentrum in Ihrer Nähe in Verbindung und vereinbaren einen Termin für einen zertifizierten Antigen-Schnelltest oder  PCR-Abstrich (PCR-Test: z.B.Testzentrum GP Jaster Göricke/ Praxisparkplatz ohne Anmeldung).

Sie haben Kenntnis davon, dass Ihr zertifizierte Antigen-Schnelltest oder PCR-Abstrich positiv ist?

Isolieren Sie sich ab Testdatum für 5 Tage.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und alle engen Kontaktpersonen, die sich in freiwillige Absonderung begeben sollten.

Wenn Sie/Ihr Kind eine Einrichtung (Schule, Kita) besuchen, informieren Sie diese umgehend über das positive Testergebnis.

Eine Verkürzung der 5-tägigen Absonderung ist auch bei späterem Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests  oder PCR-Befundes, unabhängig vom Impfstatus der erkrankten Person, nicht möglich.

Nach Eingang des positiven zert. Antigenschnelltests oder PCR-Befundes im Gesundheitsamt Haldensleben wird schnellstmöglich eine Quarantäneordnung erstellt und Ihnen unter der von Ihnen angegebenen Anschrift zugestellt. Es erfolgt keine weitere Kontaktaufnahme.

Sofern Sie bis zum Erhalt der Quarantäneanordnung einen Nachweis für die zwingende Notwendigkeit Ihrer Isolierung benötigen, empfehlen wir die Vorlage Ihres Antigen/PCR-Positiv-Befundes (über die jeweilige Abstrichstelle zu beziehen) in Verbindung mit der aktuell gültigen Allgemeinverfügung des Landkreises Börde über die Anordnung zur Absonderung wegen einer Infektion durch das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2).

Kontaktpersonenregelung Landkreis Börde

Enge Kontaktpersonen die                    

1. nicht oder 1xSARS-CoV-2- geimpft sind 

                                         

2. 2x SARS-CoV-2- geimpft sind und 

                                         

die letzte Impfung mehr als 90 Tage zurückliegt 

                                         

3. Genesene ohne Impfung nach Covid-19, 

                                          

deren positiver PCR-Test mehr als 90 Tage zurückliegt

       

 sollten sich ebenfalls unverzüglich in  freiwillige Absonderung begeben.


Kontaktpersonen müssen sich beim Gesundheitsamt unverzüglich melden : e-mail: covid19@landkreis-boerde.de  oder Tel.: 03904 7240 1660

Diese Daten sind zu melden:  -Name,Geb-Datum,Anschrift   - Name infizierte Person  - Datum des letzten Kontaktes

Kontaktpersonen zu einem bestätigten COVID-19-Fall 

werden bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen als enge Kontaktpersonen (mit erhöhtem Infektionsrisiko) definiert:

Enger Kontakt (unter 1,5 m) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz

Personen aus demselben Haushalt

Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines Falls, wie z.B. durch Küssen, Anhusten, Anniesen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, etc.

Personen, die infektiösen Aerosolen im Raum ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne adäquate Lüftung). Optional (nach Ermessen des Gesundheitsamtes): Personen mit Aufenthalt mit dem bestätigten COVID-19-Fall in einem Raum (auch für eine Dauer < 10 Minuten) oder schwer zu überblickende Kontaktsituation (z.B. Schulklassen, gemeinsames Schulessen)

Kinder bzw. Geschwisterkinder aus dem Haushalt der PCR-positiv getesteten Person können die Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr besuchen, auch wenn sie symptomfrei und von der Einrichtung geforderte Antigen-Schnelltests (Selbsttests) negativ sind. Bitte informieren Sie die Gemeinschaftseinrichtung über Ihre Situation.

Die Erstellung und Versendung der Quarantäneanordnungen verzögert sich durch die vielen Fälle. 

Sofern Sie als Sorgeberechtigte/r zur Betreuung Ihres erkrankten Kindes Lohnersatzleistungen geltend machen müssen, legen Sie bitte die Quarantäneanordnung Ihres Kindes der zuständigen Krankenkasse vor.

Auskünfte zu möglichen Erstattung von Lohnkosten können durch den Arbeitgeber beim zuständigen Landesverwaltungsamt Magdeburg erfragt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Regelungen zum A n s p r u c h s a u s s c h l u s s nach § 56 Abs. 1. Satz 4 IfSG für n i c h t  geimpfte Kontaktpersonen gilt.


Fragen und Antworten zur Allgemeinverfügung des Landkreises Börde über die Anordnung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2)

Wann tritt die Allgemeinverfügung in Kraft?

Die Regelung tritt mit Wirkung ab 12.05.2022 in Kraft.

Was muss ich tun, wenn ich ein positives Testergebnis erhalten habe?

Wenn ich Kenntnis über mein positives Testergebnis habe, bin ich verpflichtet, mich auf direktem Weg nach Hause zu begeben und mich dort ständig aufzuhalten (häusliche Isolation / Quarantäne).

Wann gelte ich als positiv getestete Person?

Alt positiv getestete Person gelte ich wenn:

1. Mein PCR-Test positiv ausfällt (molekularbiologische Untersuchung) oder

2. mein Antigenschnelltest positiv ist (PoC-Test) oder

3. mir das Gesundheitsamt mitteilt, dass der bei mir gemachte PCR-Test positiv auf das Coronavirus ist oder

4. mein selbst durchgeführter Coronaschnelltest ein positives Ergebnis aufzeigt oder

5. der bei mir durch eine nicht geschulte Person durchgeführte Coronaschnelltest ein positives Ergebnis aufzeigt.

Darf ich nach Kenntnis eines positiven Testergebnisses auf das Coronavirus noch woanders hin als direkt nach Hause?

Nein. Nach Kenntnisnahme eines positiven Testergebnisses bin ich verpflichtet mich direkt nach Hause zu begeben und mich dort ständig aufzuhalten. Ich darf nicht mehr einkaufen, jemanden besuchen oder andere Wege erledigen.

Muss ich meinen Antigenschnelltest oder Selbsttest durch einen PCR-Test bestätigen lassen?

Nein, dazu bin ich nicht verpflichtet. Bei Infektsymtomen Vorstellung beim Hausarzt mit, wenn vorhanden positivem zertifizierten Ag-Schnelltest, oder dort zertifiz. Ag-Schnelltest/PCR-Test durchführen lassen.

Wo kann ich einen zertifizierten Ag-Schnelltest/PCR-Test durchführen lassen?

Bei meinem Hausarzt oder einer Infektambulanz oder einem Testzentrum. Übersicht PCR-Testpraxen: hier

Darf ich für den Test meine häusliche Isolation / Quarantäne verlassen?

Ja. Für den Test darf ich meine häusliche Isolation / Quarantäne einmalig verlassen.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Zuhause für den Test verlasse?

Ich muss eine Mund-Nasen-Bedeckung FFP-2 tragen. Der Hin- und Rückweg für den PCR-Test muss direkt erfolgen. Unterbrechungen aus anderen Zwecken sind nicht erlaubt.

Darf ich, wenn ich positiv getestet bin, für den Weg zum Test den ÖPNV nutzen?

Nein, das ist mir verboten.

Muss ich auf dem Weg zum Test eine Maske tragen?

Ja, eine FFP-2 oder -3 -Mund-Nasen-Bedeckung ist die ganze Zeit, auch im Außenbereich, zu tragen.


Verhaltensregeln für positiv getestete Personen (verpflichtende Regeln)

Darf ich Körperkontakt zu meiner Familie und anderen Personen haben?

Nein. Ich darf keinen engen körperlichen Kontakt zu Familienangehörigen und anderen Personen haben.

Muss ich einen Mindestabstand einhalten?

Ja. Ich muss einen Abstand von mehr als 1,50 Metern zu allen Personen einhalten.

Muss ich im Innenraum eine Maske tragen?

Wenn es sich nicht vermeiden lässt, dass ich den Raum mit Dritten teilen muss (z.B. die Küche oder das Bad), muss ich einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wann muss ich meine Maske wechseln?

Der Mund-Nasen-Schutz ist bei Durchfeuchtung spätestens nach zwei Stunden zu wechseln.

Muss ich ein Tagebuch während meiner häuslichen Isolation / Quarantäne schreiben?

Ja. Ich muss ein Tagebuch bezüglich meiner Symptome, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen schreiben. Die Körpertemperatur ist zweimal täglich zu messen.

In welchen Fällen muss ich meinen Hausarzt während der häuslichen Isolation / Quarantäne aufsuchen?

Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erhöhter Temperatur (ab 38,5 °C), Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen ist ein Hausarzt aufzusuchen. Dabei ist der direkte Hin- und Rückweg einzuhalten. Um sich und andere zu schützen sollten Sie auf keinen Fall ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung eine Arztpraxis aufsuchen.

Darf ich während der häuslichen Isolation / Quarantäne Besuch empfangen?

Nein.

Darf ich währende der häuslichen Isolation / Quarantäne in meine(n) Garten / Terrasse / Balkon betreten?

Ja, jedoch nur, wenn ich dabei keinen Kontakt zu anderen Personen habe.

Darf ich während der Quarantäne mit meinem Haustier z.B. Hund spazieren gehen?

Aus Tierschutzgründen muss das Ausführen des Hundes ermöglicht werden. Hier ist es wichtig, dass keine persönlichen Kontakte zu Mitmenschen während des Gassigehens stattfinden dürfen.


Darf ich als positiv auf das Coronavirus getestete Person eine berufliche Tätigkeit ausüben?

Nein. Mir ist die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nach § 31 Infektionsschutzgesetz untersagt. Ausgenommen ist Home-Office, wenn dies ohne Kontakt zu anderen Personen durchgeführt werden kann.

Wie erfolgt während der Quarantänezeit die Lohnfortzahlung?

Tatsächlich an COVID-19 erkrankte Personen erhalten für 6 Wochen die normale Lohnfortzahlung wie bei anderen Krankheitsfällen auch.

Hinweise zu Lohnkosten

Auskünfte zu möglichen Erstattung von Lohnkosten können durch den Arbeitgeber beim zuständigen Landesverwaltungsamt Magdeburg erfragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen zum Anspruchsausschluss nach § 56 Abs. 1. Satz 4 IfSG nur für nicht geimpfte Kontaktpersonen gilt


Wann endet meine Absonderung bzw. häusliche Isolation / Quarantäne?

Die Anordnung zur Absonderung endet für Personen, die durch einen nachgewiesenen Test positiv getestet wurden oder denen durch das Gesundheitsamt mitgeteilt wurde, dass der durchgeführte PCR-Test positiv war, nach 5 Tagen. Verlängerungen der Absonderungszeit können nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Beginn der Quarantäne ist der Tag der Abstrichnahme(Tag 1) des Testes, nicht der Tag an dem ich ein positives Testergebnis erhalte. Die Quarantäne kann nicht verkürzt werden.

Beispiel: Der Abstrich des Testes wird an einem Dienstag genommen. Ich erhalte am Donnerstag ein positives Testergebnis. Meine Quarantäne hat somit am Dienstag begonnen. Die Quarantäne dauert Tage. Sie endet nach 5Tagen, also ist der Sonnabend der letzte Tag der Quarantäne.

Sie haben Kenntnis davon, dass Ihr PCR-Abstrich positiv ist?

Isolieren Sie sich ab Testdatum für  5 Tage

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und alle engen Kontaktpersonen, die sich auch in Quarantäne begeben müssen.

Wenn Sie/Ihr Kind eine Einrichtung (Schule, Kita) besuchen, informieren Sie diese umgehend über das positive Testergebnis.

Erhalte ich vom Gesundheitsamt einen Quarantänebescheid?

Ja. Nach Eingang des positiven PCR-Befundes im Gesundheitsamt wird schnellstmöglich eine Quarantäneordnung erstellt und Ihnen unter der von Ihnen angegebenen Anschrift zugestellt. Es erfolgt keine weitere Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt.

Sofern Sie bis zum Erhalt der Quarantäneanordnung einen Nachweis für die zwingende Notwendigkeit Ihrer Quarantäne benötigen, empfehlen wir die Vorlage Ihres zertifizierten Positiv-Befundes (über die jeweilige Abstrichstelle zu beziehen) in Verbindung mit der aktuell gültigen Allgemeinverfügung des Landkreises Börde über die Anordnung zur Absonderung wegen einer Infektion durch das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2).

Wie verhalte ich mich in einem Notfall während der Quarantäne?

In einem Notfall rufen Sie den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 oder den kassenärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117. Erläutern Sie dabei unbedingt, dass Sie im Zusammenhang mit COVID-19 abgesondert wurden.

Weitere Informationen zu Verhaltensregeln bei (häuslicher) Quarantäne finden Sie auf dem Merkblatt des Robert-Koch-Instituts oder beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:

RKI - Coronavirus - Quarantäne - Flyer

Ist eine zeitliche und räumliche Trennung bei einem positiven Coronafall sinnvoll?

Nach Möglichkeit sollte im Haushalt eine zeitliche und räumliche Trennung der Haushaltsmitglieder eingehalten werden. Eine „zeitliche Trennung“ kann z. B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z. B. dadurch erfolgen, dass Sie sich in unterschiedlichen Räumen aufhalten. Dadurch kann die "Viruslast" der Räume u.U. verringert werden (+ häufig  Stoßlüften).

Welche Hygieneregeln sind zu beachten?

Unbedingt einzuhalten sind die Husten- und Niesregeln sowie die Handhygiene. Auf regelmäßiges Hände waschen, insbesondere vor und nach der Zubereitung von Speisen, dem Essen und dem Toilettengang, ist zu achten. Wäsche der erkrankten Person ist bei 60°C zu waschen. Diese sollte zuvor auch separat gesammelt werden und nach der Wäsche komplett austrocknen. Nutzen Sie Einmaltaschentücher. Hygieneartikel sollten nicht mit anderen Haushaltsmitgliedern geteilt werden. Geschirr sollte ebenfalls nicht mit Haushaltsmitgliedern oder Dritten geteilt werden, nicht ohne diese zuvor zu waschen. Oberflächen, mit denen Personen häufig in Berührung kommen, sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden. Sie sollten für regelmäßige Lüftung der Wohn- und Schlafräume sowie der Küche und dem Badezimmer sorgen.

Wie ist mit dem Abfall aus Quarantänehaushalten umzugehen?

Der Abfall sollte in einem stabilen Müllsack gesammelt und im Krankenzimmer in einem festen Behältnis aufbewahrt werden. Anschließend wird der verschnürte Müllsack im Restmüll entsorgt.

Welche Regeln gelten bei Kontakt mit Personen außerhalb des Haushalts?

Direkter persönlicher Kontakt mit Postboten, Lieferdiensten oder Nachbarn ist unbedingt zu vermeiden. Lieferungen sollten möglichst vor der Tür abgelegt werden, damit eine kontaktlose Übergabe möglich ist.

Quarantäne in der Schule/Kita Sachsen Anhalt

Was bedeutet Quarantäne und was muss ich beachten?

Quarantäne bedeutet, dass Ihr Kind zu Hause bleiben muss und Kontakt zu anderen Menschen vermeiden sollte. Ihr Kind darf also nicht Ihre Wohnung oder Ihr Haus verlassen. Das bedeutet auch, dass Ihr Kind keinen Besuch bekommen darf, vor allem nicht von älteren Menschen oder Menschen mit chronischen Erkrankungen. Auch wenn ein Familienmitglied zu einer Risikogruppe gehört, sollte Ihr Kind möglichst Abstand halten, das heißt: nicht die Hand geben, sich nicht küssen oder umarmen. Bitte achten Sie darauf, dass die üblichen Hygieneregeln eingehalten werden: Regelmäßiges Hände waschen, Husten-Nies-Etikette beachten, Einmal-Taschentücher benutzen, Hygieneartikel nicht mit anderen Personen teilen.

Mein Schul-/Kitakind ist Kontaktperson: Müssen Eltern und Geschwister auch in Quarantäne?

Nein, die Quarantäne gilt nur für Ihr Kind, für "Kontaktpersonen von Kontaktpersonen " empfehlen wir die tägliche Schnelltestung . Als Eltern dürfen Sie weiterhin zur Arbeit gehen, Geschwisterkinder dürfen weiterhin die Schule oder Kindertageseinrichtungen besuchen. Wenn sie  Krankheitssymptome zeigen, sollten Sie unverzüglich einen Test durchführen lassen (Testzentrum GP Jaster Göricke/ Praxisparkplatz ohne Anmeldung)

Was mache ich, wenn mein Kind Symptome einer Corona-Erkrankung bekommt?

Grundsätzlich ist Ihre Kinderärztin oder Ihr Kinderarzt immer die erste Ansprechperson, wenn Ihr Kind Krankheitssymptome zeigt. Sie können auch direkt einen Test im Testzentrum GP Jaster Göricke/ Praxisparkplatz ohne Anmeldung machen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen zum weiteren Ablauf in der Schule/Kita wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung der Schule/Kita Ihres Kindes.


Hinweise für Personen mit COVID-19-Symptomen

Hier finden Sie eine Orientierungshilfe zur richtigen Verhaltensweise bei entsprechender Symptomatik.

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/bei-einer-corona-infektion/

Hinweis für Reisende

Bei Einreise aus einem ausgewiesenen Risikogebiet nach Deutschland gelten wichtige Regelungen. Dazu zählt die Pflicht zur häuslichen Quarantäne sowie ggf. zur Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Weitere Informationen zu den Regelungen, die Sie bei Einreise aus Risikogebieten beachten müssen, sind auch auf den Seiten des BZgA zu finden.

Bei Verstoß gegen die genannten Pflichten zur Meldung, Testung, Nachweiserbringung oder häuslichen Quarantäne nach Einreise aus einem Risikogebiet können die zuständigen Behörden vor Ort Bußgelder verhängen.